Dortmund l 08.06.2015
Universitäten in NRW als wichtigen Innovationsmotor und Standortfaktor stärken
Gemeinsame Erklärung der Landesrektorenkonferenz der Universitäten in NRW (LRK NRW) und der Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW (unternehmer nrw) anlässlich des Netzwerktreffens Hochschule von unternehmer nrw
Die LRK NRW und unternehmer nrw sind sich der großen Bedeutung von Kooperationen zwischen Hochschulen und Wirtschaft bewusst und setzen sich für eine weitere Stärkung der Zusammenarbeit ein. Von Bund und Land fordern sie verlässliche Rahmenbedingungen für die Hochschulen in NRW und eine auskömmliche Finanzierung: Nur wenn die Universitäten gut aufgestellt sind, können sie ihren Beitrag für die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit des Standortes NRW, die Bildungschancen junger Menschen sowie die Fachkräftesicherung für Wirtschaft und Gesellschaft leisten.
Kooperation zwischen Universitäten und Wirtschaft
Die Kooperation zwischen Universitäten und Wirtschaft ist aus Sicht der Landesrektorenkonferenz und unternehmer nrw ein Gewinn für beide Seiten und sollte noch weiter gestärkt werden. Zwar steigen die Drittmittel aus der Wirtschaft absolut an, allerdings sinkt ihr Anteil an den Drittmitteln der Hochschulen insgesamt. Damit die Innovationskraft des Landes erhalten und gestärkt werden kann, ist eine Intensivierung der Kooperation in der Forschung von zentraler Bedeutung. Unternehmen und Hochschulen sollten die damit verbundenen Möglichkeiten verstärkt nutzen. An Politik und Gesellschaft richtet sich der Appell, die Chancen der Zusammenarbeit wahrzunehmen und aktiv zu fördern. Hierfür benötigen die Universitäten Autonomie und auskömmliche Ressourcen. Zudem sind bedarfsgerechte Förderangebote erforderlich, beispielsweise für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
Neben der Forschung ist die Zusammenarbeit in Studium und Lehre ebenfalls besonders wichtig. Einer engen Kooperation zwischen Universitäten und Wirtschaft bedarf es insbesondere für den Praxisbezug, der nicht zuletzt von Studierenden immer wieder eingefordert wird. Aktuell stellt das Mindestlohngesetz eine erhebliche Belastung dar. Praktika sind ein wichtiges Instrument, um während des Studiums Praxiserfahrung zu sammeln. Die aktuellen Regelungen des Mindestlohngesetzes für Praktika erschweren diese Möglichkeit. Landesrektorenkonferenz und unternehmer nrw appellieren daher an die Bundesregierung, für eine praxisgerechte und klare Lösung zu sorgen. Praktika, die im Rahmen eines Studiums freiwillig oder verpflichtend absolviert werden, sollten ohne eine zeitliche Einschränkung von der Mindestlohnpflicht ausgenommen werden.
Zusammenarbeit des Landes mit den Hochschulen
Zu den guten Rahmenbedingungen für die Universitäten gehört eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Land und Hochschulen. Die LRK NRW und unternehmer nrw appellieren daher an die Landesregierung, bei der Umsetzung des Hochschulzukunftsgesetzes eng mit den Hochschulen zusammenzuarbeiten und ihre Belange ernst zu nehmen. Dies gilt aktuell insbesondere für die Erarbeitung des Landeshochschulentwicklungsplans. Nur im intensiven Dialog zwischen Land und Hochschulen kann ein Landeshochschulentwicklungsplan entstehen, der den Herausforderungen, vor denen die Hochschulen stehen, und den Erwartungen, die an sie gerichtet sind, gerecht wird. Einig sind sich Landesrektorenkonferenz und unternehmer nrw auch, dass die Erfahrungen der Wirtschaft in der Erstellung eines Landeshochschulentwicklungsplans in NRW ebenso einbezogen werden sollten wie die anderer „Stakeholder“.
Finanzierung der Hochschulen in NRW
Eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreiche Hochschulen ist eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung. Zwar ist anzuerkennen, dass die Mittel für die Hochschulen in den letzten Jahren absolut angestiegen sind. Die Grundfinanzierung der Hochschulen hat in den vergangenen Jahren allerdings nicht mit dem deutlichen Anstieg der Studierendenzahl und den damit verbundenen Herausforderungen Schritt gehalten. Inflationsbereinigt stagnieren die Grundhaushalte der Hochschulen seit Jahren. Ein Beispiel sind die Qualitätsverbesserungsmittel, die seit 2011 als Ersatz für die Studienbeiträge vergeben werden und seitdem auf dem Niveau von 249 Millionen Euro pro Jahr verharren, obwohl die Zahl der Studierenden parallel um rund 30 Prozent gestiegen ist. Zudem bedeutet eine Verschiebung von Grundmitteln hin zu Projekt- bzw. Drittmitteln eine geringere Planungssicherheit und Verlässlichkeit für die Universitäten. Das Land wird daher aufgefordert, die Grundfinanzierung an die gestiegene Studierendenzahl anzupassen und auf eine auskömmliche Grundlage zu stellen.
Düsseldorf, 8. Juni 2015
Download: